Erster Erfolg im „Fiat-Abgasskandal“ (FCA/Stellantis) – Wohnmobil geht zurück gegen Kaufpreiserstattung!
03.03.2021 - Die Rechtsanwaltskanzlei Manes hat heute das erste obsiegende Urteil in Sachen Fiat Abgasskandal erhalten (FCA Italy / Stellantis). Es handelt sich um ein Versäumnisurteil.
Das Gericht hat den Klägervortrag dahingehend für schlüssig erachtet, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorliegt. Da es sich bei dem Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt, wurde auch dem klägerischen Vortrag dahingehend gefolgt, dass der Nutzungsersatz nicht anhand der gefahrenen Kilometer zu errechnen ist, sondern auf Basis einer angenommenen Gesamtnutzungsdauer von 25 Jahren. Dies dürfte sich auf die Ansprüche der Kläger in der Regel positiv auswirken.
Das Urteil steht für Sie auf der Seite der Rechtsanwaltskanzlei Manes zum download bereit:
7. Januar 2020 Rückrufe für viele weitere Fahrzeugmodelle
- E-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
- S-Klasse, Baujahr 2013 – 2017
- M-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
- CLS-Klasse, Baujahr 2014 – 2018
- GLE-Klasse, Baujahr 2015 – 2018
- C-Klasse, Baujahr 2013 – 2016
- SLK-Klasse, Baujahr 2015 – 2017
Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in technischer Hinsicht drohen Nachteile, wie beispielsweise höherer Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, verrußte AGR-Filter, geringere Leistung und veränderte Motorengeräusche. Außerdem sind die Langzeitfolgen der Nachrüstung völlig unbekannt. Und schließlich können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichen finanziellen Verlusten verkauft werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft haben, kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Daimler AG in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Immer mehr Gerichte bewerten die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als sittenwidrig.
Wir bieten Ihnen kostenfrei an, zunächst zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich mit einem amtlichen Rückruf des KBA belegt ist. Wenn dies der Fall ist, besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Gerne unterstützen wir Sie und informieren Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstprüfung über Ihre Rechte. Kontaktieren Sie uns!
Audi muss bundesweit zunächst rund 40.000 Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 zurückrufen. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ordnete am 5. November 2019 einen Rückruf für Fahrzeuge der Modellreihen A 4 und A 6 mit Sechszylinder-TDI-Motoren aus den Jahren 2004 bis 2009, in denen ein V6-2.7l Motor der Schadstoffklasse Euro 4 verbaut ist, an. Das KBA ist darüber hinaus von der Betroffenheit der genannten Modellreihen mit einem 3.0 Liter Motor überzeugt, weshalb wir von einem zeitnahen Rückruf auch dieser Modelle ausgehen.
Die genannten Fahrzeuge sind von einem manipulierten Abgassystem betroffen. In ihnen ist eine sogenannte Akustikfunktion verbaut. Diese wurde ursprünglich programmiert, um das Nagelgeräusch von Dieselmotoren zu verringern.
Sprinter vom Abgasskandal betroffen
Zwar gibt es aktuell noch keinen offiziellen Rückruf für die betroffenen Sprinter. Allerdings bedarf es zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegen Mercedes (Daimler AG) eines solchen auch nicht. So gibt es zahlreiche Urteile, in denen die vom Abgasskandal betroffenen Autohersteller auch ohne KBA-Rückruf zu Schadensersatzleistungen an die Kläger verurteilt wurden. Insbesondere im Hinblick auf den stetigen Wertverlust betroffener Fahrzeuge, empfehlen wir ausdrücklich schon vor einem offiziellen Rückruf seine Ansprüche überprüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.
Weitere Abschalteinrichtung bei VW
Kaufpreiserstattung für BMW!
Wegweisendes Urteil im Dieselskandal
Landgericht Bonn: Kaufpreiserstattung!
Verzinsung der Ersatzsumme
Verzinsung der Ersatzsumme zu verurteilen. Autobesitzer erhalten dann vier Prozent Zinsen auf den Kaufpreis seit der Zahlung. Jetzt hat auch das Landgericht Stuttgart so geurteilt. Rechtsanwalt Manes berichtet aktuell über das Urteil vom 2. August 2019 in der Chronik der Ereignisse bei test.de.
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Verbraucher sind erfolgreich
Porsche hat manipuliert
